Kennen Sie solche Anzeigen auch? „Traumhaus, modernisiert, top-gepflegt, neuwertig oder umfangreich renoviert“.
Natürlich möchte ein Makler oder Immobilienverkäufer mit solch markigen Stärken und Slogans auf seine Top-Immobilie aufmerksam machen und das ist auch legitim. Aber was, wenn seine Aussagen ganz und gar nicht der Wahrheit entsprechen (viele Mängel lassen sich verstecken!). Immerhin muss man sich als Verkäufer von den Mitbewerbern abheben, damit man überhaupt noch eine Verkaufsmöglichkeit hat. Für den Käufer werden natürlich die Stärken hervorgehoben, auch wenn sie eigentlich Schwächen sind. „Angriff ist die beste Verteidigung.“
Laien wird die so makellos beworbene Immobilie geschönt dargestellt, ist aber eventuell stark renovierungs- oder sogar sanierungsbedürftig. Dann wird sehr schnell aus dem angekündigten Schnäppchen oder dem Traumhaus eine „Insolvenzveranstaltung“. Viele Hauskäufer entscheiden oft aus dem Bauch heraus und das nutzen rücksichtslose Verkäufer gerne aus. Sie zielen genau auf diese Schwächen ab, so dass der Käufer alles durch seine rosarote Brille sieht.
Verkaufen mit psychologischen Mitteln! Das wird überall gemacht und ist auch in Ordnung. Hält man sich den hohen Wert einer Immobilie vor Augen, ist es jedoch moralisch fragwürdig.
Darum möchten wir Sie mit unseren Gutachtern und Bausachverständigen unterstützen, damit ein Kräftegleichgewicht entsteht und Sie mit der nötigen Sicherheit und zu einem fairen Preis kaufen und wohnen können. Fast immer sieht man erst beim Besichtigungstermin mit dem Bausachverständigen, wie es um das vermeintliche Traumhaus wirklich bestellt ist. Banken, Sparkassen, Verbraucherzentrale, BSB und viele Medien raten dazu, sich bei der Kaufentscheidung von Bausachverständigen beraten zu lassen. Es sollte eine Begutachtung erfolgen. Diese zeigt den tatsächlichen baulichen und technischen Zustand der Immobilie, gibt Aufschluss über anfallende Renovierungskosten und sichert ab, ob der Angebotspreis angemessen ist. Wer heutzutage eine Immobilie ohne fachliche Unterstützung kauft, handelt eigentlich grob fahrlässig. Darum schalten Sie eine/n Fachmann/frau ein.
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